Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 2. April 2009

Az. 5 O 2525/07

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

RWE hat Stromkunden verklagt, die ihre Zahlung gem. § 315 BGB gekürzt haben. Das LG erklärt sich für sachlich und örtlich zuständig, verneint die Auffassung der Beklagten, dass die Zuständigkeit gem. §87 und §19 GWB in die des Kartellgerichts gehört

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