Eine Maus bleibt eine Maus, auch wenn E.on Hanse es nicht will

Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 15. Mai 2009

Az 409 C 10/09

(21. September 2009) Wie jetzt bekannt wurde, hat bereits am 15. Mai 2009 das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf eine Zahlungsklage der E.on Hanse gegen einen Gaswiderspruchskunden abgewiesen. Auch hier wird die Preisänderungsklausel für unwirksam erklärt.

Weiteres auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg

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