Urteil des Amtsgerichts Warendorf vom 22. Dezember 2009

Az. 5 C 991/08

Die Zahlungklage ist unbegründet, da eine Preisanhebung im Gassondervertrag nicht wirksam vereinbart worden ist. Das Sachverständigen-Gutachten, das die Billigkeit der Preisanhebung bestätigt, rechtfertigt eine Preisanhebung nur gegenüber Tarifkunden.

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Im Forum: Gaspreisstreit am Amtsgericht

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