Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 10. Februar 2010

Az. 427 C 11731/09

Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung verklagt eine Kundin, die seit 2006 den Gaspreis gekürzt hatte. Nicht wegen dem gekürzten Gesamtbetrag, sondern um die Summe der gekürzten Beträge bei den Abschlagszahlungen, die seit der Vertragumstellung September 2009 nicht bezahlt wurden.

Die Kündigung des Altvertrages und Vertragsumstellung hatte die Kundin zurückgewiesen.

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