Urteil des Amtsgerichts Lüneburg vom 10. März 2010

Az. 50 C 310/09

Klage der E.ON Avacon wird abgewiesen. Die Beklagten wurden automatisch nach ihren Verbrauch in den "Erdgas Classic"-Tarif eingestuft. Dieser Tarif ist ein Sonderkundentarif.

Die Kundeninformationen, so das Amtsgericht, sind als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen. Die darin enthaltenen Preisanpassungsklauseln sind gemäß § 307 BGB unwirksam.

Die Berufung wurde zugelassen.

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Diskussion im Forum: Neue Taktik beim ErdgasClassic

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