Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 30. März 2010

Az. 35 C 41/09

Klage der Havelländischen Stadtwerke wird abgewiesen. Das Amtsgericht Potsdam entschied das der "Gasliefervertrag für Sondervertragskunden - außertariflich" ein Sondervertrag ist. Die in den Vertragsbedingungen verwendete Preisanpassungsklausel verstößt gegen § 307 BGB, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt. Somit sind die von der Klägerin vorgenommenen einseitigen Preisanhebungen unwirksam.

Entgegen der Auffassung der HSW ist die Beklagte auch nicht nachträglich zum 01.04.2007 Tarifkunde geworden. Die Benachrichtigung der Sonderkunden mit Schreiben vom 14.02.2007 über das Inkrafttreten der GasGVV und die Geltung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Gas außerhalb der Grundversorgung ändert die Einordnung als Sonderkundenvertrag nicht.

Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht. Trotz des Hinweis der HSW auf gravierende wirtschaftliche Folgen im Hinblick auf Rückforderungsansprüche ihrer Abnehmer.

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