Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 22. April 2010

Az. 1 O 161/08

Das Landgericht gibt der Rückforderungsklage einer Vermieterin für überzahlte Fernwärmpreise statt, da zwischen den Parteien die streitigen Preiserhöhungen weder ausdrücklich noch konkludent vereinbart wurden und die beklagten Stadtwerke auch nicht aus sonstigen Gründen zur Preiserhöhung berechtigt waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 Download Urteil Landgericht Neuruppin vom 22. April 2010 - Az: 1 O 161/08  

in gleicher Angelegenheit: Beschluss LG Neuruppin vom 27. April 2010 - Az: 1 O 289/10

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