Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 27. April 2010

Az. 1 O 289/10

Stadtwerke kündigen einen langjährig bestehenden Fernwärmevertrag mit Vermieterin von 139 Wohnungen mit nur einmonatiger Kündigungsfrist. Das Landgericht erlässt eine einstweilige Verfügung gegen die angekündigte Versorgungseinstellung von 139 Wohnungen.

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Das Landgericht bestätigt in dem Urteil vom 20. Mai 2010 die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung.

In gleicher Angelegenheit: Urteil Landgericht Neuruppin vom 22. April 2010 - Az: 1 O 161/08

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