Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 17. September 2010

Az. 78 C 726/10

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Die Klage auf Rückforderung erfolgter Zahlungen eines Gaskunden der Energieversorgung Dormagen GmbH ist erfolgreich.

Der Kläger wurde von der EVD innerhalb des Sondertarifsystems mit Gas beliefert. Seit Januar 2005 widersprach der Kunde den Gaspreiserhöhungen und leistete die Zahlungen unter Vorbehalt.

Er ist der Ansicht, die EVD sei ihm auf Grund der Unwirksamkeit der Preisänderungsklausel zur Rückzahlung der von ihm im Zeitraum vom 1.1.2005 bis Ende 2008 geleisteten Zahlungen verpflichtet, soweit diese auf einem höheren als dem seit 1.1.2003 geltenden Preis von 3,24 ct/kWh basierten.

Das Amtsgericht urteilt, dass die höheren Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgten. Die verwandte Preisanpassungsklausel ist gemäß § 307 BGB unwirksam, und bestätigt den Rückforderungsanspruch ab den Zeitraum Januar 2006. Der Betrag aus dem Jahr 2005 der Klageforderung ist verjährt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EVD hat Berufung angekündigt.

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