Urteil des Landgerichts Konstanz vom 17. September 2010
Az: 61 S 27/10 B
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Die Rückforderungsklage eines Gaskunden der Stadtwerke Villingen-Schwenningen ist in 2. Instanz erfolgreich.
Der Kläger verlangt von den Stadtwerken die Rückzahlung von über 1.600 €. Dieser Betrag ergibt sich aus den Gaspreiserhöhungen für den Zeitraum vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2008.
Das Landgericht urteilt, dass die streitgegenständlichen Preisänderungsklauseln unwirksam sind. Der Kläger hat nicht durch vorbehaltlose Zahlungen der Rechnungen den Preisänderungen zugestimmt.
Entgegen der Ansicht der Stadtwerke sind die Zahlungsansprüche vor 2007 nicht verjährt.
"Die Klage wurde im vorliegenden Fall im Jahr 2010 erhoben. Vor dem Jahr 2007 war auch für einen Rechtskundigen nicht ersichtlich, inwieweit die streitgegenständlichen Klauseln unwirksam sind. Auch war noch nicht geklärt, ob in der widerspruchslosen Zahlung der Gaspreisrechnung eine stillschweigende Abänderung des Vertrages liegt."
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