Urteil des Landgerichts Landau vom 28. Oktober 2010

Az: HK O 12/09

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Die Kammer für Handelsachen des Landgerichts Landau weist die Zahlungsklage der Pfalzgas GmbH ab. Die Widerklage wegen des Rückforderungsanspruches wurde im vollen Umfang stattgegeben.

Der Beklagte/Widerkläger wird seit Vertragsabschluss im Oktober 2004 im Tarif "visavi M" mit Gas beliefert. In dem Sondervertrag  sind die AVBGasV bzw. GasGVV gemäß § 305 BGB nicht wirksam einbezogen worden. Pfalzgas hatte kein Recht, Preisänderungen vorzunehmen.

Der Rückforderungsanspruch wurde auf Preisbasis 31.12.04 zuerkannt.

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Ergänzung am 25. November 2011:

Urteil Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken vom 14. November 2011 - Az: 7 U 177/10

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