Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22. Dezember 2010

Az: 7 S 67/10

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Auch in der Berufung scheitert die Zahlungsklage der Städtischen Betriebswerke Luckenwalde GmbH gegen einen Gaskunden. Das Landgericht Potsdam bestätigt das Urteil des AG Luckenwalde vom 20.05.2010, Az.: 12 C 807/09.

Die SBL macht offene Forderungen in Höhe von ~ 850 € für den Lieferzeitraum vom 10.11.2005 bis zum 31.12.2007 geltend.

Der Beklagte schloss mit der SBL im Juli 2003 den Gasliefervertrag „Erdgas Bestabrechnung" ab und wurde nach dem "Sonderpreis S1" abgerechnet. Dieses ist ein Sondervertrag, so das Landgericht. Die Preisanpassungsklausel  des § 4 Abs. 2 AVBGasV (ab 08.11.2006: § 5 GasGVV) findet auf das vorliegende Vertragsverhältnis keine Anwendung, da die Verordnungen nicht wirksam gemäß §305 BGB als AGB einbezogen worden sind. Somit hatte die SBL keine rechtliche Grundlage, die Preise zu ändern.

Das Urteil ist rechtskräftig. Revision wurde nicht zugelassen.

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