Urteil des Landgerichts Lübeck vom 22. Dezember 2010

Az: 14 S 127/10

Auch in der Berufung scheitert die Zahlungsklage der E.ON Hanse Vertrieb GmbH gegen einen Gaskunden. Das Landgericht Lübeck bestätigt das Urteil des AG Ahrensburg v. 13.04.10 - Az: 46 C 618/09.

Die in dem Sondervertrag verwendete Klausel "... ist berechtigt, ihre Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen." ist gemäß §307 BGB unwirksam.

Auch steht E.ON Hanse kein Preisänderungsrecht gemäß der §4 AVBGasV bzw. §5 GasGVV zu. Somit erfolgten die Preiserhöhungen ohne rechtliche Grundlage.

Das Urteil ist rechtskräftig. Revision wurde nicht zugelassen.

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