Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 23. Dezember 2011
Az. 10 C 263/10
Die Zahlungsklage der Stadtwerke Emsdetten GmbH gegen einen Gaskunden ist erfolgreich.
Der Beklagte widersprach den Preiserhöhungen seit Januar 2005 und kürzte die Zahlungen. Die Belieferung erfolgte in der Bestpreis-Abrechnung und endete im Juni 2009.
Nach Ansicht des Amtsgerichts liegt kein Sonderkundenvertrag vor, sondern die Gaslieferung erfolgte im Rahmen der Grundversorgung. Die Gaspreiserhöhungen bis 2007 entsprechen der Billigkeit gemäß §315 BGB. Für die Preisänderungen ab 2008 ist §315 BGB nicht mehr anwendbar, da für den Beklagten die Möglichkeit bestand, den Gasanbieter zu wechseln.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Berufung ist möglich.
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Im Forum: Gasrebellen-Urteil am 23. Dezember 2011 und Kommentierung
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