Beschluss des Amtsgerichts Meldorf vom 21. Oktober 2011

Az: 81 C 1105/11

Versorgungsunternehmen dürfen den Verbrauch wegen Unmöglichkeit einer Ablesung erst schätzen, wenn zwei mindestens eine Woche zuvor angekündige Ableseversuche und die Androhung einer Verbrauchsschätzung erfolglos geblieben sind.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

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