Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 22. März 2012

Az. 31 O 33/11

Die Rückforderungsklage eines Gaskunden gegen EWE ist erfolgreich.

Der Gaskunde verlangt von der EWE die Rückzahlung der zuviel gezahlten Entgelte für den Verbrauchszeitraum von Februar 2006 bis November 2010. Dem Rückzahlungsanspruch berechnet dieser auf dem von im akzeptierten Preis vom 0,032 €/kWh (Preisstand 01.09.04).

EWE hatte eingewendet, dass die Ansprüche für 2006 schon verjährt wären. Dies sah das Landgericht anders: Wenn die Parteien den Vertrag so durchführen, dass Abschlagszahlungen verlangt und geleistet werden, kann erst die spätere Jahresabrechnung Grundlage eines Rückerstattungsanspruchs sein.

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