Urteil des Landgerichts Zwickau vom 19. September 2012

Az. 7 O 759/10

Die Zahlungsklage der Stadtwerke Werdau GmbH wird abgewiesen. Die Widerklage des gewerblichen Gaskunden ist erfolgreich.

Der Beklagte ist gewerblicher Vermieter und wurde seit Oktober 1995 von den Stadtwerken mit Gas beliefert. Im Objekt der Verbrauchsstelle befinden sich Ladenlokale und Wohnungen. Bis zum 19.7.2009 wurde die Verbrauchsstelle auf einer "Sonderpreissregelung" und danach zum Tarif "Preisstellung Gas WDA Heizgas I" abgerechnet.

Erstmals widersprach der Beklagte den Preisänderungen der Stadtwerke mit Schreiben vom 25.12.2004 und kürzte die Zahlungen.

Das Landgericht stellt fest, dass der Beklagte als Sondervertragskunde einzustufen ist. Die AVBGasV bzw. GasGVV sind gemäß §305 BGB als AGB kein wirksamer Bestandteil des Sondervertrages geworden. Die von den Stadtwerken vorgenommenen Preisänderungen sind somit unwirksam.  Ein Preiserhöhungsrecht lässt sich weder aus  § 4 AVBGasV, noch aus sonstigen Gründen herleiten.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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